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Verfasst: Mo Okt 25, 2010 19:14
von Elwood
Arjay hat geschrieben: Zukünftige Käufer könnten ggf. billiger wegkommen, wenn sie die Ware selbst beim zuständigen Postzollamt abholen. Wer bei der normalen Zustellung nicht zu Hause ist, bekommt eine Benachrichtigung.
[...]
Auf dem Postzollamt muss man angeben, dass man die Ware nicht als Geschäftsmann, sondern als Privatrperson bestellt hat. Dann kann man von dem zu verzollenden Wert (hier 400€ incl. Porto) die Versandkosten abziehen und muss nur für den tatsächlichen Warenwert EUSt. und Zoll bezahlen.
Wenn ich mich recht erinnere kann man das doch auch auf dem Formular,
dass man vom Zoll zugesendet bekommt, angeben. Muesste ich auf
Wunsch mal nachsehen.

Dann braucht man nicht extra zum Zollamt fahren, wenn das so wie bei mir 35 km weit weg ist.

Edit: wie ist das eigentlich? Kann man sich die VAT, die man im
Herkunftsland bezahlt hat nicht zurueckholen, wenn man EUSt
bezahlt? Das ist ja eigentlich eine doppelte Besteuerung.

Verfasst: Di Okt 26, 2010 11:20
von Arjay
Elwood hat geschrieben:Wenn ich mich recht erinnere kann man das doch auch auf dem Formular, das man vom Zoll zugesendet bekommt, angeben. Muesste ich auf Wunsch mal nachsehen.
Das wäre interessant, wenn Du dem mal nachgehen könntest. Ich kann mich nicht erinnern, jemals vorab ein solches Formular erhalten zu haben - ich habe immer entweder bereits abgefertigte Ware zugestellt bekommen (dann wurde aber kein Zoll und keine EUst. verlangt; Wert unterhalb der Abfertigungsgrenze von US$ 22,-) oder mir wurde eine Benachrichtigung zugestellt, ich könne die Ware im Postzollamt abholen und müsste mich dann aber selbst mit der Abfertigung befassen (was ich bevorzuge, weil ich in solchen Fällen immer selbst den Zolltarif recherchiere, um nicht zu viel Zoll zu zahlen).
Elwood hat geschrieben:Kann man sich die VAT, die man im
Herkunftsland bezahlt hat nicht zurueckholen, wenn man EUSt
bezahlt? Das ist ja eigentlich eine doppelte Besteuerung.
Gute Frage! Das müsste man aber gleich beim Kauf mit dem Händler klären.

Ich glaube mich zu erinnern, dass in den USA die 'Sales Tax' immer nur für Käufer aus dem gleichen Bundesstaat wie dem des Händlers erhoben wird, d.h. die angegebenen Preise sind also sowieso schon Nettopreise, so dass sich diese Frage womöglich schon damit erübrigt - zumindest für die USA.

Klar, wer wo anders in der EU einkauft, sollte dieses Thema aber auf jeden Fall mit seinem Händler besprechen.

Verfasst: Di Okt 26, 2010 22:50
von cyron123
Hallo,

ja das ist richtig! Ich habe in den USA keine VAt gezahlt. Denn die Preise dort sind immer ohne MWST ausgestellt. Diese werden den USA Kunden nochmal draufgeschagen.

Ist in den ganzen USA so. immer eine rechnerei beim Einkauf. Also nicht vergessen. Zudem ist die MWST in den USA nicht gleich. So hat ein Neuenglandstaat (ich glaube New Hamshire) gar kein MWST. Auch nicht schlecht...

Gruss cyron

PS: Leider bin ich noch unterwegs und keinen Test der Radiopoppers anbieten..sorry...